Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
(Stand 01.10.2022)
1. Geltungsbereich
Für alle Mitglieder des Fitness Loft gelten die nachfolgenden AGB. Wird der Mitgliedsvertrag durch Nebenleistungen geändert, behalten die AGB zum Zeitpunkt des Abschlusses des Haupt-Mitgliedsvertrages weiterhin ihre Gültigkeit. Werden die AGB aufgrund einer Änderung geltender Gesetze einseitig durch das Fitness Loft geändert, sind diese sofort gültig. Einer Zustimmung durch das Mitglied bedarf es nicht. Werden die AGB nicht aufgrund einer Änderung geltender Gesetze einseitig durch das Fitness Loft geändert, sind diese nach 6 Wochen gültig, vorausgesetzt, dem Mitglied wurden die Änderung zugänglich gemacht und das Mitglied wurde auf die Änderung zugänglich hingewiesen. Einer gesonderten Zustimmung durch das Mitglied bedarf es nicht.
2. Nutzungsumfang
Der Vertragspartner ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, die gebuchten Angebote von Fitness Loft, Bahnhofstr. 54, 66111 Saarbrücken, während der Öffnungszeiten zu nutzen. Der Zutritt kann nur mittels einem gültigen RIFD-Bands erfolgen. RIFD-Band und Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf Zutritt ohne das RFID-Band oder alternativ des Mitgliedsausweises. Bei Verlust werden für ein neues RIFD-Band 6,- Euro berechnet.
3. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag enthält die aktuell gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
4. Beitragszahlungen
Mitgliedsbeiträge und Pauschalen sind vor Beginn der gewählten Zahlperiode im voraus zur Zahlung fällig.
5. Öffnungszeiten und Angebot
Fitness Loft behält sich vor, zumutbare Änderungen von Öffnungszeiten und Angebot vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Ein Leistungsausfall oder eine Leistungseinschränkung bei externen Versorgungsunternehmen wie zum Beispiel Stadtwerke oder Internet-anbieter, der vorübergehender Natur oder nicht nur vorübergehender Natur ist, begründet keine Unmöglichkeit der Leistung, solange Fitness Loft weiterhin Leistungen anbietet. Wird der Zugang zum Fitnessstudio für das Mitglied durch gesetzliche Änderung beschränkt, ist eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages nicht schon damit begründet, dass der Grund der geltenden Beschränkung aus der Sphäre des Kunden herrührt, zum Beispiel wenn der Zugang zum Fitness Loft nur mit besonderem Nachweis gestattet ist. Dies gilt auch für beantragte Ruhezeiten.
6. Leistungen
Nicht genutzte Leistungen werden von Fitness Loft nicht rückerstattet. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf bestimmte Angebote, sofern diese nicht explizit als Leistung aufgeführt sind. Individualvereinbarungen sind hierbei vorrangig.
7. Ermäßigungen
Bei Sondertarifen und Ermäßigungen sind die Nachweise für die Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Tarife unaufgefordert vorzulegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig vor, ist das Mitglied verpflichtet, bis zum erbringen des Nachweises den regulären Mitgliedsbeitrag für die vereinbarte Laufzeit zu bezahlen. Ab Vorlage des Nachweises wird wieder der ermäßigte Tarif für die nachgewiesene Laufzeit berechnet.
8. Laufzeiten
Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit hat das Mitglied die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9. Reha-Sport
Jedes Mitglied kann auf ärztliche Verordnung an angebotenen Rehasportkursen teilnehmen, in denen ein freier Platz vorhanden ist. Die Kurse können immer 14 Tage im voraus reserviert werden. Wenn das Mitglied an 50 Reha-Sport Kursen während der Laufzeit der Clubmitgliedschaft teilgenommen und diese Teilnahme mit seiner Unterschrift bestätigt hat, erhält es von Fitness Loft eine Bonuszahlung von 200,- Euro. Das Mitglied teilt Fitness Loft die Kursteilnahme schriftlich auf dem dafür bereitgestellten Formular mit.
10. Haftung
Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten von Fitness Loft zurückzuführen.
11. Haftungsausschluß
Sofern Mitglieder von minderjährigen Kindern begleitet werden, obliegt den Mitgliedern die Aufsichtspflicht.
12. Stundungen
Nach Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, welches der Angebote von Fitness Loft nicht genutzt werden kann, gewährt Fitness Loft eine kostenfreie Ruhezeit. Es werden nur volle Monate gewährt. Die Ruhezeit wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Beantragung einer Ruhezeit bedarf der Schriftform.
13. Personendaten
Anschriftenänderungen und bei Bankeinzug Kontoänderungen sind Fitness Loft unverzüglich mitzuteilen oder eigenständig in der Fitness Loft App vorzunehmen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es Fitness Loft, daraus entstehende Kosten (Aufwendungen für Bankrücklastkosten etc.) zu ersetzen.
14. Hausordnung
Im Fitness Loft gilt die dem Vertragspartner bei der Anmeldung ausgehändigte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich Fitness Loft vor, dem Mitglied ein Hausverbot auszusprechen.
15. Nebenanreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
16. Teilnichtigkeit
Für den Fall, dass Teile der Mitgliedschaftsvereinbarung unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags nicht, soweit sich aus dem Vertragstext nichts Gegenteiliges ergibt.
Datenschutz
Um die bei Abschluss eine Clubmitgliedschaft vertraglich vereinbarte Dienstleistung für die Mitglieder erbringen zu können, speichern wir personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bild und Trainingsdaten). Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten zum Zwecke der Gewährleistung eines effektiven und sicheren Trainings, des weiteren zum Zwecke der Kommunikation und Information. Dabei beachten wir die gesetzlichen Vorschriften. Ihre persönlichen Daten werden nicht ausserhalb des Fitness Loft gespeichert. Ihre persönlichen Daten werden nicht verkauft, nicht verliehen und nicht an Unbefugte weitergegeben.
Eine Weitergabe erfolgt nur dann, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Dazu gehört auch die Datenweitergabe im Fall der Abtretung einer fälligen Forderung.
Auftragsverarbeiter: Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung von eGym Geräten und der Trainingsbetreuung durch die Trainer-App erfolgt durch die eGym GmbH, Prannerstraße 2, 80333 München. Sie muss durch die Einwilligungen der Nutzer gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO legitimiert werden, damit das Angebot genutzt werden kann. Nach den gesetzlichen Vorgaben in Art. 32 DSGVO ergreift eGym geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) um die Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleisten. Dazu ist eGym als Auftragsverarbeiter verpflichtet.
Der Versand von Info-Emails erfolgt teilweise mittels des Versanddienstleisters Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce De Leon Ave NE #5000, Atlanta, GA 30308, USA. Der Versanddienstleister ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäisches Datenschutzniveau einzuhalten. Die Auftragsverarbeiter werden auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO eingesetzt.
Sie haben jederzeit ein Widerrufsrecht hinsichtlich einer erteilten Einwilligung zur Datennutzung. Es steht Ihnen ausserdem jederzeit frei, alle Daten einzusehen oder löschen zu lassen, zu deren Aufbewahrung wir nicht gesetzlich verpflichtet sind.
(Stand 01.10.2022)
1. Geltungsbereich
Für alle Mitglieder des Fitness Loft gelten die nachfolgenden AGB. Wird der Mitgliedsvertrag durch Nebenleistungen geändert, behalten die AGB zum Zeitpunkt des Abschlusses des Haupt-Mitgliedsvertrages weiterhin ihre Gültigkeit. Werden die AGB aufgrund einer Änderung geltender Gesetze einseitig durch das Fitness Loft geändert, sind diese sofort gültig. Einer Zustimmung durch das Mitglied bedarf es nicht. Werden die AGB nicht aufgrund einer Änderung geltender Gesetze einseitig durch das Fitness Loft geändert, sind diese nach 6 Wochen gültig, vorausgesetzt, dem Mitglied wurden die Änderung zugänglich gemacht und das Mitglied wurde auf die Änderung zugänglich hingewiesen. Einer gesonderten Zustimmung durch das Mitglied bedarf es nicht.
2. Nutzungsumfang
Der Vertragspartner ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, die gebuchten Angebote von Fitness Loft, Bahnhofstr. 54, 66111 Saarbrücken, während der Öffnungszeiten zu nutzen. Der Zutritt kann nur mittels einem gültigen RIFD-Bands erfolgen. RIFD-Band und Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf Zutritt ohne das RFID-Band oder alternativ des Mitgliedsausweises. Bei Verlust werden für ein neues RIFD-Band 6,- Euro berechnet.
3. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag enthält die aktuell gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
4. Beitragszahlungen
Mitgliedsbeiträge und Pauschalen sind vor Beginn der gewählten Zahlperiode im voraus zur Zahlung fällig.
5. Öffnungszeiten und Angebot
Fitness Loft behält sich vor, zumutbare Änderungen von Öffnungszeiten und Angebot vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Ein Leistungsausfall oder eine Leistungseinschränkung bei externen Versorgungsunternehmen wie zum Beispiel Stadtwerke oder Internet-anbieter, der vorübergehender Natur oder nicht nur vorübergehender Natur ist, begründet keine Unmöglichkeit der Leistung, solange Fitness Loft weiterhin Leistungen anbietet. Wird der Zugang zum Fitnessstudio für das Mitglied durch gesetzliche Änderung beschränkt, ist eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages nicht schon damit begründet, dass der Grund der geltenden Beschränkung aus der Sphäre des Kunden herrührt, zum Beispiel wenn der Zugang zum Fitness Loft nur mit besonderem Nachweis gestattet ist. Dies gilt auch für beantragte Ruhezeiten.
6. Leistungen
Nicht genutzte Leistungen werden von Fitness Loft nicht rückerstattet. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf bestimmte Angebote, sofern diese nicht explizit als Leistung aufgeführt sind. Individualvereinbarungen sind hierbei vorrangig.
7. Ermäßigungen
Bei Sondertarifen und Ermäßigungen sind die Nachweise für die Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Tarife unaufgefordert vorzulegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig vor, ist das Mitglied verpflichtet, bis zum erbringen des Nachweises den regulären Mitgliedsbeitrag für die vereinbarte Laufzeit zu bezahlen. Ab Vorlage des Nachweises wird wieder der ermäßigte Tarif für die nachgewiesene Laufzeit berechnet.
8. Laufzeiten
Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit hat das Mitglied die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9. Reha-Sport
Jedes Mitglied kann auf ärztliche Verordnung an angebotenen Rehasportkursen teilnehmen, in denen ein freier Platz vorhanden ist. Die Kurse können immer 14 Tage im voraus reserviert werden. Wenn das Mitglied an 50 Reha-Sport Kursen während der Laufzeit der Clubmitgliedschaft teilgenommen und diese Teilnahme mit seiner Unterschrift bestätigt hat, erhält es von Fitness Loft eine Bonuszahlung von 200,- Euro. Das Mitglied teilt Fitness Loft die Kursteilnahme schriftlich auf dem dafür bereitgestellten Formular mit.
10. Haftung
Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten von Fitness Loft zurückzuführen.
11. Haftungsausschluß
Sofern Mitglieder von minderjährigen Kindern begleitet werden, obliegt den Mitgliedern die Aufsichtspflicht.
12. Stundungen
Nach Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, welches der Angebote von Fitness Loft nicht genutzt werden kann, gewährt Fitness Loft eine kostenfreie Ruhezeit. Es werden nur volle Monate gewährt. Die Ruhezeit wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Beantragung einer Ruhezeit bedarf der Schriftform.
13. Personendaten
Anschriftenänderungen und bei Bankeinzug Kontoänderungen sind Fitness Loft unverzüglich mitzuteilen oder eigenständig in der Fitness Loft App vorzunehmen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es Fitness Loft, daraus entstehende Kosten (Aufwendungen für Bankrücklastkosten etc.) zu ersetzen.
14. Hausordnung
Im Fitness Loft gilt die dem Vertragspartner bei der Anmeldung ausgehändigte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich Fitness Loft vor, dem Mitglied ein Hausverbot auszusprechen.
15. Nebenanreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
16. Teilnichtigkeit
Für den Fall, dass Teile der Mitgliedschaftsvereinbarung unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags nicht, soweit sich aus dem Vertragstext nichts Gegenteiliges ergibt.
Datenschutz
Um die bei Abschluss eine Clubmitgliedschaft vertraglich vereinbarte Dienstleistung für die Mitglieder erbringen zu können, speichern wir personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bild und Trainingsdaten). Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten zum Zwecke der Gewährleistung eines effektiven und sicheren Trainings, des weiteren zum Zwecke der Kommunikation und Information. Dabei beachten wir die gesetzlichen Vorschriften. Ihre persönlichen Daten werden nicht ausserhalb des Fitness Loft gespeichert. Ihre persönlichen Daten werden nicht verkauft, nicht verliehen und nicht an Unbefugte weitergegeben.
Eine Weitergabe erfolgt nur dann, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Dazu gehört auch die Datenweitergabe im Fall der Abtretung einer fälligen Forderung.
Auftragsverarbeiter: Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung von eGym Geräten und der Trainingsbetreuung durch die Trainer-App erfolgt durch die eGym GmbH, Prannerstraße 2, 80333 München. Sie muss durch die Einwilligungen der Nutzer gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO legitimiert werden, damit das Angebot genutzt werden kann. Nach den gesetzlichen Vorgaben in Art. 32 DSGVO ergreift eGym geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) um die Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleisten. Dazu ist eGym als Auftragsverarbeiter verpflichtet.
Der Versand von Info-Emails erfolgt teilweise mittels des Versanddienstleisters Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce De Leon Ave NE #5000, Atlanta, GA 30308, USA. Der Versanddienstleister ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäisches Datenschutzniveau einzuhalten. Die Auftragsverarbeiter werden auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO eingesetzt.
Sie haben jederzeit ein Widerrufsrecht hinsichtlich einer erteilten Einwilligung zur Datennutzung. Es steht Ihnen ausserdem jederzeit frei, alle Daten einzusehen oder löschen zu lassen, zu deren Aufbewahrung wir nicht gesetzlich verpflichtet sind.